Mit Beginn dieses Jahres sind die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau verbessert worden. Dadurch können, so das Ressort Wohnen im Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen der Stadt Hagen, mehr Haushalte als bisher einen Wohnberechtigungsschein zum Umzug in eine mietpreisgünstige geförderte Wohnung beantragen. So wurde zum Beispiel die Einkommensgrenze für einen Arbeitnehmerhaushalt mit zwei Personen auf rund 31.100 EUR und für einen Arbeitnehmerhaushalt mit vier Personen (zwei Erwachsene und 2 Kinder) auf rund 42.000 EUR Jahresbruttoeinkommen angehoben. Für Schwerbehinderte und Pflegebedürftige können zusätzliche Freibeträge berücksichtigt werden. Eine Tabelle mit den aktuellen Einkommensgrenzen steht auch im Internet unter [10]http://vrhagen.stadt-hagen.de/ unter dem Suchbegriff "Einkommensberechnung" zur Verfügung. Interessenten, die eine neue Wohnung suchen, sollten, so die Empfehlung des Ressort Wohnen, prüfen lassen, ob sie nicht die Voraussetzungen zum Bezug einer mietpreisgünstigen Sozialwohnung erfüllen. Unter Umständen kann dadurch im Vergleich zum Bezug einer nicht preisgebundenen Mietwohnung viel Geld gespart werden. Einkommensprüfungen führt das Ressort Wohnen der Stadt Hagen durch. Daneben wird hier auch die Vermittlung von bedarfsgerechtem Wohnraum in fast allen Stadtteilen angeboten. Besonders angesprochen sind dabei Familien, Alleinerziehende mit Kindern, ältere Menschen und/oder Behinderte. Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des Ressorts Wohnen während der Servicezeiten und nach Terminabsprache im Rathaus I, Rathausstraße 11, Zimmer B 234, 236 oder 237 oder aber auch telefonisch unter Tel. 02331-207-3982, -3471 und -3462 zur Verfügung. Aktuelles Beispiel für bedarfsgerecht geförderten Wohnraum ist ein Neubauprojekt für ältere Menschen und Behinderte unmittelbar am Altenhagener Markt. Voraussichtlich zum 1. Oktober 2006 werden dort 43 geförderte Wohnungen bezugsfertig erstellt, davon acht Wohnungen für ältere Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die barrierefrei über einen Aufzug zu erreichenden Wohnungen verfügen über Küche, Bad und Balkon/Loggia. Neben 33 Zweiraumwohnungen und drei Appartements in klassischer Wohnform werden erstmalig in Hagen sieben in sich abgeschlossene Gruppenwohnungen (sechs Appartements und eine Wohnung für zwei Personen) zum selbstbestimmten Wohnen gefördert, denen zusätzlich Gemeinschaftsräume zur Kommunikation etc. zugeordnet sind. Der Mietpreis beläuft sich auf 4,30 EUR je Quadratmeter Wohnfläche, je nach Größe der Wohnung also rund. 190 bis 370 EUR monatlich zuzüglich der üblichen Nebenkosten. Hilfestellungen beim Umzug können gegebenenfalls vermittelt werden. Weitere Informationen sind beim Ressort Wohnen unter Tel. 02331-2072666 oder bei der Wohnberatung der Stadt Hagen unter Tel. 02331-2073476 erhältlich.
Herausgeber: Amt des Oberbürgermeisters Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen Telefon: (02331) 207-3301, 3414 und 3503 Telefax: (02331) 207-2473 E-Mail: presseamt@stadt-hagen.de Internet: www.hagen.de
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